Im Jahr 2024 jährt sich die Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) durch die Schweiz zum zehnten Mal. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) besteht bereits seit zwanzig Jahren. Der Kanton Bern wirkt vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2024 an den nationalen Aktionstagen Behindertenrechte mit.
Der Kanton Bern arbeitet eng mit der kantonalen Behindertenkonferenz Bern (kbk) zusammen, die sich für die Rechte und Inklusion von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Die kbk leitet das Projekt im Auftrag des Kantons Bern und steht Interessierten bei der Planung und Umsetzung von Aktionen zur Seite.
Die Aktionstage Behindertenrechte bieten eine einzigartige Gelegenheit, die Umsetzung der UNO-BRK durch spezifische Aktionen zu fördern und dauerhafte Netzwerke zu etablieren oder zu stärken. Der Kanton Bern und die kbk freuen sich über eine aktive Beteiligung mit Projekten, die dazu beitragen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und zur alltäglichen Gleichstellung beizutragen.
Um die Umsetzung der UNO-BRK zu fördern, müssen die Aktionen oder Projekte drei Qualitätsmerkmale erfüllen:
1. Bezug zur UNO-BRK und Beitrag zu deren Umsetzung.
2. Aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Planung, Umsetzung und Auswertung.
3. Gewährleistung gleichberechtigten Zugangs für Menschen mit und ohne Behinderungen.
Weitere Informationen über die Aktionstage und zur Durchführung eigener Aktionen finden sich auf den Webseiten von includia (www.includia.ch) und Zukunft Inklusion (www.zukunft-inklusion.ch).
Die UNO-Behindertenkonvention (BRK)
Die UNO-BRK gewährleistet Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie allen anderen Menschen und wurde von der Schweiz im Jahr 2014 unterzeichnet. In dieser Konvention verpflichten sich Bund, Kantone und Gemeinden zur Umsetzung der UNO-BRK.