Der Regierungsrat hat einen Bericht der Berner Fachhochschule zur Notfallversorgung in den Geburtshäusern im Kanton Bern zur Kenntnis genommen. Der Bericht wurde aufgrund einer Motion aus dem Grossen Rat in Auftrag gegeben. Der Bericht zeigt eine Alternative zur bisherigen zeitlichen Vorgabe für die ärztliche Notfallintervention in Geburtshäusern auf. Unbestritten ist, dass im Notfall eine zeitnahe Verlegung vom Geburtshaus in ein Spital gewährleistet werden muss. Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) beauftragt, die Empfehlungen des Berichts umzusetzen und Artikel 44 der Spitalversorgungsverordnung (SpVV) möglichst rasch anzupassen. Die bisherige zeitliche Vorgabe für die ärztliche Notfallintervention in Geburtshäusern soll entfallen. Es wird jedoch erwartet, dass es für Mutter und Kind Notfallpläne gibt. Im Sinne eines Notfallmanagements sollen Kooperationsverträge mit einem naheliegenden Spital vorliegen. Absprachen und Vereinbarungen müssen dokumentiert und die Notfallmassnahmen eingeübt sein. Erwartet werden auch kurze Transportwege im Rahmen des Verlegungsprozesses. Das Gesundheitsamt plant, die SpVV auf den 1. Januar 2023 anzupassen.