Während der Covid-19-Pandemie hat der Bund, gestützt auf das Epidemiegesetz (EpG), die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen gegen Covid-19 sichergestellt. Seit dem 1. Juli 2024 wird die Covid-19-Impfung in den Regelstrukturen durchgeführt. Gemäss einem neuen Bundesratsbeschluss beschaffen Ärztinnen und Ärzte den Impfstoff nun direkt bei den Herstellern, anstatt über zentrale Stellen des Bundes und der Kantone. Die Covid-19-Impfung wird nun wie andere Impfungen, beispielsweise die Grippeimpfung, gehandhabt. Die Leistungserbringer wurden bereits im Vorfeld der Umstellung vom Kantonsärztlichen Dienst informiert.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies, dass sie ihre Covid-19-Impfung direkt bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt erhalten können. Die Abrechnung der Impfkosten erfolgt über die Krankenversicherung, wobei Kosten in Form von Franchise und Selbstbehalt anfallen, wie es bei anderen medizinischen Leistungen üblich ist.
Weitere Informationen sind auf swissmedicinfo.ch und spezialitaetenliste.ch verfügbar.