Die Schweizer Stimmberechtigten werden am 24. November 2024 über vier eidgenössische Vorlagen abstimmen. Von den beiden Vorlagen über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und über eine einheitliche Finanzierung von Gesundheitsleistungen ist der Kanton Bern besonders betroffen.
Wichtiger Ausbauschritt für die Nationalstrassen
Um Staus und stockenden Verkehr zu reduzieren, will der Bund gezielte Kapazitätserweiterungen an besonders betroffenen Stellen finanzieren. Der vorliegende Ausbauschritt enthält sechs Projekte zur Behebung von Engpässen. Zwei davon befinden sich im Kanton Bern: Für die Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes im Bereich Bern-Nord soll die A1 zwischen Wankdorf und Schönbühl um einen zusätzlichen Fahrstreifen in beide Fahrtrichtungen auf neu acht Fahrstreifen ergänzt werden. Zusätzlich soll die A1 zwischen Schönbühl und Kirchberg von heute vier auf sechs Fahrstreifen ausgebaut werden.
Der Regierungsrat empfiehlt die Vorlage anzunehmen. Die Ausbauprojekte beseitigen bekannte Engpässe, die immer wieder zu Stau führen. Sie sind von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung eines funktionierenden Verkehrssystems, indem sie den Verkehrsfluss verbessern. Das kommt auch der Sicherheit zugute. Der punktuelle Ausbau reduziert gleichzeitig den Ausweichverkehr auf die untergeordneten Kantons- und Gemeindestrassen, wovon die ganze Region profitiert.
Gesundheitsfinanzierung: Durch Vereinheitlichung Fehlanreize beseitigen
Heute werden die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung je nach Bereich (ambulant, stationär, Pflege) unterschiedlich finanziert. Neu sollen diese Leistungen im Gesundheitswesen von den Krankenversicherungen gemeinsam mit den Kantonen nach einem einheitlichen Kostenteiler vergütet werden (EFAS: einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen). Dieser einheitliche Kostenteiler bedeutet für die Kantone, dass sie bei den ambulanten Leistungen im Vergleich zu heute ebenfalls einen Teil der Kosten übernehmen sollen. Bei den stationären Leistungen und im Pflegebereich sollen dagegen die Krankenkassen zugunsten der Kantone einen höheren Anteil übernehmen.
Das heutige System der unterschiedlichen Kostenteilung zwischen Krankenkassen und Kantonen führt zu Fehlanreizen. Diese werden mit der vorliegenden Reform beseitigt. So haben Kantone und Krankenkassen mit der einheitlichen Finanzierung neu den gleichen Anreiz, die Verlagerung von teuren stationären zu kostengünstigeren ambulanten Leistungen zu fördern. Dadurch vermindert sich auch der Druck auf das Fachpersonal, da ambulante Eingriffe weniger personalintensiv sind. Zudem wird dank dem Einbezug der Pflege die Zusammenarbeit der Leistungserbringer entlang der gesamten Behandlungskette vereinfacht («integrierte Versorgung»). Das ist für alle Seiten positiv, weil eine lückenhafte Koordination zu Qualitätseinbussen, zu nicht notwendigen Behandlungen und damit zu unnötigen Kosten führen kann.
Die Förderung einer stärker integrierten Versorgung steigert die Qualität, die Sicherheit und die Effizienz. Ausserdem ist sie ein Hebel zur Kostendämpfung im Gesundheitssystem. Aus diesen Gründen empfiehlt der Regierungsrat die Vorlage anzunehmen.