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06. Mai 2024
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Regierungsrat unterstützt das Stromgesetz und lehnt die Prämien-Entlastungs-Initiative sowie die Kostenbremse-Initiative ab

Am 9. Juni 2024 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten unter anderem über das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromgesetz) und die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» ab. Der Regierungsrat unterstützt das Stromgesetz. Die Prämien-Entlastungs-Initiative und die Kostenbremse-Initiative lehnt er ab.

Das Stromgesetz ist ein breit abgestützter Kompromiss, der die einheimische Stromproduktion mit erneuerbaren Energien fördert. Damit wird die Umweltverträglichkeit der Energieproduktion und die Versorgungssicherheit in der Schweiz gestärkt.

Die Prämien-Entlastungs-Initiative will, dass die Versicherten in Zukunft höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden müssen. Bei einem Ja würden die Kantone ihre Autonomie bei der Ausgestaltung des Prämienverbilligungssystems verlieren. Die Annahme der Initiative und ihr Vollzug wären zudem finanzpolitisch nicht tragbar.

Die Kostenbremse-Initiative will das Kostenwachstum der obligatorischen Krankenkassen an die Lohnentwicklung koppeln. Ein solcher starre Mechanismus birgt die Gefahr, dass die Berner Bevölkerung zukünftig nicht mehr auf den heutigen Zugang und die heutige Qualität der Gesundheitsversorgung zugreifen kann.

Stromgesetz: Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien

Der Kanton Bern hat das Netto-Null-Ziel bis 2050 in seiner Verfassung festgehalten. Auch auf nationaler Ebene hat das Schweizer Stimmvolk bereits beschlossen, verstärkt auf erneuerbare Energien zu setzen und bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Dafür muss die Stromproduktion durch erneuerbare Energien rasch und konsequent ausgebaut werden. Das Stromgesetz ist die Grundlage für diesen Ausbau. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen sowie Investitionsanreize zum Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und zu deren Integration in den Markt.

Das Stromgesetz stärkt die Versorgungssicherheit in der Schweiz, indem es die inländische Stromerzeugung fördert. Das ist notwendig, weil schon heute im Winter weniger Strom produziert als verbraucht wird. Das Stromgesetz erleichtert den Zubau von Windkraftanlagen oder alpinen Photovoltaik-Anlagen, die Strom vor allem im Winter produzieren. Die Schweiz kann dadurch ihre Abhängigkeit von Stromimporten verringern. Gleichzeitig müssen beim Bau von solchen Anlagen die Interessen von Umwelt, Landschaftsschutz und Landwirtschaft weiterhin berücksichtigt werden. Das Stromgesetz stellt damit einen guten Kompromiss dar, der auch die Interessen von Umwelt, Landschaftsschutz und Landwirtschaft wahrt.

Prämien-Entlastungs-Initiative: Schwächung des Föderalismus und hohe Kosten

Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass die Belastung der Krankenkassenprämien für alle Versicherten maximal 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens beträgt. Die Prämienverbilligung soll zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund, der verbleibende Betrag durch die Kantone finanziert werden.

Heute sieht das Krankenversicherungsgesetz vor, dass die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge verbilligt werden. Die Prämien-verbilligung ist das sozialpolitische Korrektiv für die Entlastung von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Im jetzigen System haben die Kantone weitgehende Kompetenzen, die Prämienverbilligung für ihre Bevölkerung zu regeln. Deshalb sind die Bedingungen für den Anspruch auf Prämienverbilligung, die Höhe der Beiträge und die Art der Auszahlung je nach Kanton verschieden. Weiter können die Kantone heute die für die Prämienverbilligung eingesetzten Mittel im Kontext der anderen Sozialleistungen des Kantons selbst festlegen und die jeweiligen kantonalen Umstände berücksichtigen. Diese Autonomie bei der Ausgestaltung des Prämienverbilligungssystems würden die Kantone mit Annahme der Initiative verlieren. So hat der Kanton Bern im letzten Jahr beispielsweise die Prämienverbilligung ausgebaut.

Der Kanton Bern wäre bei einer Annahme der Initiative finanziell stark betroffen. Gemäss Berechnungen des Bundes hätte die Annahme jährliche Mehrkosten für Bund und Kantone von 4,5 Mrd. Franken zur Folge. Die Mehrkosten für den Kanton Bern bei einer Annahme der Initiative werden auf 214 Mio. Franken geschätzt. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Motivation der Bevölkerung für ein kostenbewusstes Verhalten sinken könnte, wenn die maximale Prämienbelastung fixiert wird.

Angesichts des Eingriffs in die Kantonsautonomie und der angespannten Lage der Kantonsfinanzen lehnt der Regierungsrat die Prämien-Entlastungs-Initiative ab. 

Kostenbremse-Initiative: Wichtiges Anliegen, falscher Weg

Die Initiative verlangt die Einführung einer Kostenbremse in der obligatorischen Krankenversicherung. Liegt das Kostenwachstum um einen Fünftel über der Lohnentwicklung, müssten der Bundesrat und die Kantone in Zukunft Massnahmen zur Kostenbegrenzung ergreifen. So soll die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen an die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der durchschnittlichen Löhne gekoppelt werden.

Die Kosten für die Krankenversicherung sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Auch für den Regierungsrat ist es ein wichtiges Anliegen, das Kostenwachstum zu verlangsamen und die Belastung der Prämienzahlenden zu begrenzen.

Der Regierungsrat ist jedoch überzeugt, dass die einseitige Kostensicht sowie die Kopplung an das Lohnwachstum nicht die richtige Lösung sind. Mit diesem starren Mechanismus läuft der Kanton Bern Gefahr, dass er für seine Bevölkerung zukünftig nicht mehr den heutigen Zugang und die heutige Qualität der Gesundheitsversorgung gewährleisten kann. Um einerseits die Versorgung der Bevölkerung und andererseits die Finanzierung sicherzustellen, braucht es spezifische für den Kanton Bern geeignete Massnahmen. Dafür sind kostendämpfende und ganzheitliche Ansätze nötig. Die vorliegende Initiative ist deshalb der falsche Weg.

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