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01. Dezember 2022
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Rahmenkredit 2024-2027 für weitere Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes

Für die Jahre 2024 bis 2027 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Rahmenkredit von total 373,18 Millionen Franken für weitere Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes. Neben der pauschalen Abgeltung der stationären Behandlung kann der Kanton in den Spitälern weitere Leistungen vergüten, wenn diese im öffentlichen Interesse sind und nicht kostendeckend erbracht werden können. Aus dem Rahmenkredit werden beispielsweise Beiträge an ambulante Spitalversorgungsleistungen, Leistungen für die ärztliche und pharmazeutische Weiterbildung und für Modellversuche finanziert. Aufgrund der sich laufend verändernden Umstände im Gesundheitsbereich werden zusätzliche Mittel unter anderem für die Erhöhung der Intensivpflege-Kapazität für den Krisenfall sowie für den Ausbau der ambulanten Kapazitäten der Kinder- und Jugendpsychiatrie benötigt.

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