Der Regierungsrat hat beschlossen, rückwirkend ab Januar 2025 die Abgeltungen für Weiterbildungsleistungen an Spitäler und für ambulante Leistungen in Kinderspitälern zu erhöhen. Ursprünglich war geplant, diese Massnahmen erst ab dem 1. Januar 2026 einzuführen. Gleichzeitig sollen auch die Abgeltungen für die ärztliche Weiterbildung im ambulanten Bereich ab 2025 erhöht werden. Ziel der Massnahmen ist ein Beitrag zur dauerhaften Verbesserung der Rahmenbedingungen der Spitäler im Kanton Bern. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die entsprechenden Nach- und Zusatzkredite in der Höhe von jährlich rund 36 Millionen Franken für die verbleibenden drei Jahre des Rahmenkredits (2024-2027). Der Grosse Rat wird in der Sommersession 2025 über die Kredite entscheiden.