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25. Juni 2010
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Ambulante Pflegedienstleistungen (Spitex) - Patientinnen und Patienten müssen sich an den Kosten beteiligen

Patientinnen und Patienten müssen sich ab 2011 an den Kosten für die ambulante Pflege (Spitex) beteiligen. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen. Er will damit die durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung des Bundes verursachten Mehrkosten für den kantonalen Finanzhaushalt von jährlich rund 80 Millionen Franken teilweise kompensieren. Die Beteiligung der Patientinnen und Patienten an den Spitex-Kosten beträgt maximal 15.95 Franken pro Tag.

Ab 1. Januar 2011 ermöglicht der Bund den Kantonen, die Patientinnen und Patienten an den Kosten für ambulante Pflegedienstleistungen (Spitex) zu beteiligen. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat beschlossen, von dieser Bestimmung in der Neuordnungüber die Pflegefinanzierung des Bundes Gebrauch zu machen. Patientinnen und Patienten sollen sich ab nächstem Jahr mit maximal 15.95 Franken pro Tag an den ambulanten Pflegedienst-leistungen beteiligen müssen, ausgenommen Jugendliche bis 18 Jahre. Er will damit einen Teil der durch diese Neuordnung entstehenden Mehrbelastung für den Kanton Bern von jährlich rund 80 Millionen Franken kompensieren.

Im Kanton Bern bezogen 2008 insgesamt 23‘630 Personen rund 1‘275‘000 ambulante Pflegestunden. Die Beteiligung an den Kosten der ambulanten Pflegedienstleistungen soll für die Patientinnen und Patienten abgestuft nach der Menge der bezogenen Leistungen erfolgen. Pro fünf Minuten Pflege beträgt die Kostenbeteiligung 1.35 Franken, wobei bei den Pflegedienstleistungen der Spitex pro Einsatz mindestens zehn Minuten verrechnet werden. Der maximale Betrag von 15.95 Franken ist somit beim Bezug von 60 und mehr Pflegeminuten pro Tag zu bezahlen. Bei Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfeübernimmt dieöffentliche Hand diese Kostenbeteiligung.

Diese Massnahme entlastet die Budgets von Kanton und Gemeinden jährlich um rund
15 Millionen Franken. Davon profitieren der Kanton und die Gesamtheit der Gemeinden je zur Hälfte.

Im Rahmen der Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung war die Gesundheits- und Fürsorgedirektion im letzten Sommer noch davon ausgegangen, dass die Patientinnen und Patienten sich weiterhin nicht an den Kosten für ambulante Pflege beteiligen müssen. Aufgrund der düsteren finanzpolitischen Aussichten sieht sich der Regierungsrat im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für das Budget 2011 jedoch gezwungen, diese Absicht zuändern.

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