Mit der Änderung der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) wird aus Sicht des Regierungsrats das Kernanliegen der entsprechenden Motion nicht berücksichtigt. Anders als in der Motion gefordert, verzichtet der Bundesrat auf die Schaffung einer unabhängigen nationalen Ombudsstelle für Kinderrechte. Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Änderung deshalb ab und fordert im Rahmen der Bundesvernehmlassung eine Überarbeitung der Vorlage im Sinne der Motion. Die Ombudsstelle soll Kinder und Jugendliche über ihre Rechte aufklären und sie beraten, um damit ihren Zugang zur Justiz zu sichern. Dabei handelt es sich nicht um Aufgaben der Kinder- und Jugendpolitik im engeren Sinne, für welche die Kantone zuständig sind. Deshalb vertritt der Regierungsrat des Weiteren die Ansicht, dass die Ombudsstelle durch den Bund zu finanzieren ist.