Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)
24. Januar 2025
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Medienmitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
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Im Gesundheits- und Sozialwesen Lösungen für den gesellschaftlichen Wandel erarbeiten

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) beschäftigt sich stark mit dem Wandel in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen und richtet ihre Aktivitäten darauf aus. An der Jahresmedienkonferenz wurden die Bedeutung der Ambulantisierung im Gesundheitswesen, die Situation der öffentlichen Spitäler und die Digitalisierung in den Fokus gerückt. Für die Direktion aber auch für die Gesellschaft herausfordernd sind zudem die Aktivitäten und die Entwicklungen im Asyl- und Integrationsbereich und die damit verbundenen Gesetzesanpassungen.

Das Gesundheitswesen müsse sich noch rascher auf den Weg der Ambulantisierung von operativen Eingriffen machen. Dies betonte Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Direktor der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), an der Jahresmedienkonferenz. «Wir rechnen damit, dass bis in 15 Jahren zwischen 20 bis 30 Prozent der Operationen ambulant durchgeführt oder die Patientinnen und Patienten zu Hause hospitalisiert werden», sagte der Gesundheitsdirektor. Künftige Überkapazität von Spitalbetten gelte es durch frühzeitige Planung und Systemanpassungen zu verhindern. Schliesslich sank in den vergangenen fünf Jahren die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Spitälern bereits von fünf Tagen im Jahr 2020 auf 4,7 Tage im Jahr 2024. Auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel sind diese Massnahmen dringend, denn das Personal könne so an attraktiveren Arbeitsplätzen wie beispielsweise in ambulanten Zentren eingesetzt werden. «Mir ist bewusst, dass es eine grosse Herausforderung für die Spitäler ist, sich neben den aktuellen Finanzierungsproblemen für diese Strategieanpassung voll einzusetzen. Aber es ist der vorgezeichnete Weg und wir müssen die Zeit nutzen, bevor der demografische Wandel die Infrastrukturen und Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung und Pflege erfassen wird», sagte Pierre Alain Schnegg. Das neuartige Hospital-at-Home-Angebot soll in die integrierte Gesundheitsversorgung miteingeschlossen werden. Beim «Réseau de l’Arc» wird dieses neue Angebot bereits durchgeführt und es wird sich auch andernorts durchsetzen.

Er führte weiter aus, dass mit der laufenden Totalrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG) die Grundlagen für die Modernisierung der bestehenden Rahmenbedingungen der Sozialhilfe im Kanton Bern geschaffen werden. Das Ziel dieser Gesetzesrevision ist die Stärkung der Verbundsaufgabe zwischen Gemeinden und Kanton sowie die Harmonisierung des Zusammenspiels der verschiedenen Akteure. Das Neue Fallführungssystem, die Fachstelle Sozialrevisorat sowie die Einführung eines Selbstbehaltmodells bilden die Eckpfeiler, die im neuen Gesetz verankert werden sollen. Die individuelle wirtschaftliche Sozialhilfe bleibt unangetastet. Zu dieser Gesetzesrevision hat während den vergangenen Monaten eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der GSI sowie der Berner Konferenz für Sozialhilfe (BKSE) und dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG) stattgefunden.

Listenspitäler und Fusion UPD/PZM

Bereits 2020 war die Profitabilität der öffentlichen Spitäler ein grosses Thema. Einige der Spitäler standen vor einem latenten Risiko der Zahlungsunfähigkeit. Während damals die Eigenmittelausstattung als stabil galt, zeigte sich zunehmend, dass Faktoren wie ein hoher Anteil an stationärer Grundversorgung und ein geringer Anteil an zusatzversicherten Patienten den wirtschaftlichen Druck verstärkten. Auch die zunehmende Ambulantisierung und die hohe Belastung der Notfalldienste trugen dazu bei. Zusätzlich haben die markanten Kostensteigerungen, etwa für das Personal und die Medizinprodukte, welche nur verzögert in die Tarife einfliessen und der Fachkräftemangel die Lage weiter verschärft. Die GSI hat im Frühjahr 2024 einen Kredit über 100 Millionen Franken zur Liquiditätssicherung der Spitäler mittels Darlehen und Bürgschaften beantragt, der in der Sommersession 2024 vom Grossen Rat beschlossen wurde. Für 2024 erwartet die GSI nun eine gesamthaft leichte Verbesserung bei den Ergebnissen gegenüber 2023.

Das Fusionsprojekt der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern AG und der Psychiatriezentrum Münsingen AG wird weiterverfolgt. Die beiden Unternehmen haben einem neuen Konzept zugestimmt, das auf einem «Design-to-Cost»-Modell basiert. Im Herbst 2024 starteten die Institutionen eine Machbarkeitsstudie insbesondere bezüglich Angebote, Standorte und Infrastrukturen. Ziel ist es, noch im ersten Quartal 2025 der GSI die Ergebnisse vorzulegen, damit der Regierungsrat und anschliessend der Grosse Rat noch im Jahr 2025 über die Fusion und die Finanzierung der entsprechenden Folgekosten entscheiden können.

Die GSI arbeitet weiter an der Vergrösserung der Spitalregionen nach dem Regionenmodell 4+ und fördert die integrierte Versorgung. Modernisiert werden auch die Rahmenbedingungen für den Schulärztlichen Dienst, denn die gesellschaftlichen Veränderungen und der Fachkräftemangel verlangen auch hier nach einer Anpassung der Verordnung aus dem Jahr 1994.

Asylwesen und Schutzstatus S

Die Lage im Asylwesen hat sich leicht entspannt, verhält sich jedoch nach wie vor dynamisch und unberechenbar. Der Kanton Bern betreibt heute 48 Kollektivunterkünfte (fast vier Mal mehr als noch vor vier Jahren). Diese bieten aus heutiger Sicht ausreichend Platz, um mögliche Lageveränderungen abfedern zu können. Im Jahr 2024 konnten erneut grosse Objekte realisiert werden (z.B. Twannberg und Grosshöchstetten), die sich gut für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen eignen. Besonders erwähnenswert ist das ehemalige Tiefenauspital. Innerhalb von neun Monaten wurde eine der grössten Kollektivunterkünfte in der Schweiz eingerichtet und in Betrieb genommen. Sämtliche unterirdischen Anlagen, welche die GSI im Kanton Bern betrieben hat, konnten im Herbst geschlossen werden.

Im Kanton Bern halten sich heute rund 9'200 Ukrainerinnen und Ukrainer auf. Diese Menschen befinden sich im Spannungsfeld zwischen Rückkehrorientierung und Integration, da die Perspektive des S-Status’ nach wie vor nicht geklärt ist. Rund ein Drittel der erwerbsfähigen Personen mit Status S arbeiten heute im Kanton Bern. Dieser Wert liegt leicht über dem Schweizer Durchschnitt.

Behindertenleistungsgesetz seit einem Jahr in Kraft

Das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein autonomeres und selbstständigeres Leben, schliesst Systemlücken und stellt eine effiziente Finanzierung der Assistenzleistungen sicher. Die Leistungen werden nach dem Grundsatz der Subsidiarität ausgerichtet, denn der Kanton ergänzt die Leistungen des Bundes, der gesetzlich dafür zuständig ist. Gerade die Anwendung dieses Grundsatzes stellt in der Praxis eine Herausforderung dar. Daher hat in der GSI Mitte 2024 eine Task Force die Arbeiten aufgenommen, um die offenen Umsetzungsfragen sowie die damit verbundenen Prozesse im Dialog mit der Versorgungslandschaft zu klären.

Fortschreitende Digitalisierung im Gesundheits- und Sozialwesen

Die Digitale Transformation der GSI wird kontinuierlich weiterverfolgt. Im vergangenen Jahr konnten wiederum einige Projekte abgeschlossen werden, zum Beispiel die durchgängig digitale Protokollierung von Rettungseinsätzen. Damit wird der gesamte Rettungsprozess - vom Notrufeingang über die eigentliche Rettung bis zur Abrechnung - mittels elektronischer Daten festgehalten und abgewickelt.

Ein weiteres Projekt betrifft die Weiterverwendung von Impfdaten aus VacMe. Während der Corona-Pandemie haben rund 800'000 Personen im Kanton Bern eine Covid-19-Impfung erhalten. Die GSI hat sich Anfang 2024 zum Ziel gesetzt, die Übertragung der Impfdaten von VacMe in das Elektronische Patientendossier (EPD) zu ermöglichen. Damit soll einerseits die Eröffnung von EPDs bei der Bevölkerung gefördert und andererseits das EPD als Speicherort der persönlichen Impfdaten genutzt werden.

In der Schweiz müssen 56 infektiöse Krankheiten gemäss dem Epidemiengesetz (EpG) sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen gemeldet werden, um die öffentliche Gesundheit effektiv zu schützen und Epidemien frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. Die GSI hat ein Projekt initiiert mit dem Ziel, die individuellen Meldeprozesse der verschiedenen Krankheiten elektronisch abzuwickeln und so weit wie möglich zu automatisieren. Die erste Ausbaustufe ist beendet und beinhalteten die Meldung der Krankheit durch Labore und Ärzte, die Meldung an das Bundesamt für Gesundheit sowie die Interaktion mit den Patientinnen und Patienten. Der zweite Ausbauschritt beinhaltet ein Contact-Tracing wodurch einerseits der Vollzug der Meldepflicht, andererseits aber auch Massnahmen epidemischer und pandemischer Infektionskrankheiten bewältigt werden können. Die GSI will Zukunftstechnologien nutzen und dieses Jahr erste Erfahrungen mit Anwendungen von künstlicher Intelligenz (KI) sammeln. Es sind Pilotversuche in Umsetzung, bei denen mit Hilfe von generativer KI spezifische Daten aus verschiedenen Quellen extrahiert und damit beispielsweise Analysen oder Textentwürfe erstellt werden können. Die GSI erwartet von KI-Anwendungen zukünftig grosse Effizienzgewinne bei den administrativen Verwaltungsaufgaben.

Dokumentation

  • Reden
  • Präsentation

Livestream Jahresmedienkonferenz der GSI

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