Unter dem Projektnamen «Morgenrot» haben die beiden Psychiatrien seit rund einem Jahr Grundlagenarbeiten geleistet, die dem Regierungsrat präsentiert wurden. Diese umfangreichen Arbeiten hat der Regierungsrat gewürdigt und verdankt. Der Regierungsrat hat die GSI beauftragt, die weiteren Arbeiten betreffend dieses Fusionsbegehren zu begleiten. Die GSI hat die Unternehmensberatung KPMG beauftragt, die Fusionskandidatinnen bei den weiteren Vorbereitungsarbeiten zu unterstützen.
Zielbild der gemeinsamen Struktur
Das künftige stationäre Angebot soll an drei Standorten, in Gümligen (Alterspsychiatrie), in Münsingen (Erwachsenenpsychiatrie) sowie an der Bolligenstrasse (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Forensik und Rehabilitation) erbracht werden. Das ambulante, intermediäre und aufsuchende Angebot soll zukünftig weiter gestärkt und ausgebaut werden.
Vorbereitungsarbeiten laufen
Der Regierungsrat des Kantons Bern erwartet von den beiden Unternehmen vor einer definitiven Zustimmung zur Fusion noch detailliertere Angaben zum künftigen Geschäftsmodell, zur Bauplanung an den drei vorgesehenen Hauptstandorten, einen ergänzten Businessplan zum Fusionsvorhaben inklusive einer Gegenüberstellung mit den Planungszahlen jedes der beiden Einzelunternehmen sowie eine detaillierte Vorgehensplanung. Zusätzlich sind weitere finanzielle und nichtfinanzielle Auswirkungen für den Kanton aufzuzeigen.
Kooperationsvertrag regelt Zusammenarbeit in der Übergangsphase
Für die Zeit während der Vorbereitung einer möglichen Fusion und in der Umsetzungsphase regeln die UPD und die PZM ihre Zusammenarbeit mittels eines Kooperationsvertrags. Darin werden die gemeinsamen Projekte der Einstandortstrategie für die Erwachsenenpsychiatrie (Münsingen) und für den Standortaufbau der Alterspsychiatrie in Gümligen (Siloah) geregelt. Ebenso die Governance für personelle Besetzungen in den jeweiligen Geschäftsleitungen sowie die Zeitplanung bezüglich der anstehenden Infrastrukturprojekte im Bereich Digitalisierung.
Beschlüsse durch die Regierung
Ein Zusammenschluss der Unternehmen UPD AG und PZM AG kann durch den Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen werden. Sollten Folgekosten der Fusion für den Kanton ermittelt werden, gilt ein Entscheid des Regierungsrates unter dem Vorbehalt, dass der Grosse Rat als finanzkompetentes Organ zustimmt.