Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung ab. Mit der Verordnungsänderung will der Bund die Bedingungen für die Übernahme von Verlustscheinen durch die Kantone regeln. Zudem sieht er eine Kompetenzdelegation ans Eidgenössische Departement des Inneren vor, um die maximalen Rabatte zwischen den Prämienregionen für besondere Versicherungsformen festzulegen. Die Vorlage sei noch nicht ausgereift, für den Vollzug problematisch und bringe einige Rechtsunsicherheiten, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Zudem sei das Festlegen der Prämien bereits heute überreguliert und die Spielräume sollten nicht noch weiter eingeschränkt werden. Schliesslich lehnt es der Regierungsrat auch ab, dass die Kantone gemäss der Vorlage Verlustscheine nicht gezielt von einzelnen Betroffenen übernehmen können, sondern alle Verlustscheine übernehmen müssen.