Im April 2021 trat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) an Regierungsrat Pierre Alain Schnegg heran mit der Anfrage, ob das Projekt zur Gründung einer Tariforganisation im ambulanten ärztlichen Bereich leiten möchte. Nach Rücksprache mit dem BAG übernahm Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg die Projektleitung.
In zehn Arbeitsgruppensitzungen wurden die für die Gründung einer Aktiengesellschaft nötigen Dokumente erarbeitet. Die Gesellschaft wird unter dem Namen «Organisation für ambulante Arzttarife AG» (OAAT) auftreten. An der heutigen Sitzung des strategischen Soundingboards, in welchem auch die Spitzen der Verbände vertreten sind, wurden die Statuten und ein Aktionärsbindungsvertrag einstimmig genehmigt.
Möglich wurde dies durch die Erarbeitung einer «Zusatzvereinbarung Doppelte Parität». Diese Zusatzvereinbarung sieht die gegenseitige Anerkennung der Grundlagen zum Tarif für die Verrechnung ärztlicher Leistungen TARDOC und zu den ambulanten Pauschalen vor. Sie bilden den Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung in der gemeinsamen Organisation.
Die Statuten, der Aktionärsbindungsvertrag und die «Zusatzvereinbarung Doppelte Parität» werden nun den Verbänden unterbreitet. Sie müssen diese in ihren zuständigen Beschlussgremien genehmigen. Die Genehmigung in den Verbänden sollte bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein. Anschliessend kann, vorbehältlich der Genehmigung durch die zuständigen Beschlussgremien der Verbände, die Gründung der Aktiengesellschaft vollzogen werden.
Die Partner haben sich überdies entscheiden, die geschaffenen Projektgremien, d.h. die Arbeitsgruppe und das Soundingboard, weiter zu nutzen und dort die Erarbeitung der Tarifierungsgrundsätze und des Organisationsreglements für die zu gründende Organisation voranzutreiben. Diese Arbeiten erfolgen allerdings ausserhalb des Auftrags des BAG.