Gemäss den Informationen des Verwaltungsrates der Spitalzentrum Biel AG (SZB AG) wurden im Herbst 2008 Auffälligkeiten bei Bezügen einzelner Geschäftsleitungsmitglieder entdeckt. Pflichtgemäss klärte der Verwaltungsrat den Sachverhalt sowohl intern als auch mithilfe externer Fachpersonen ab. Seine Schlussfolgerungen endeten unter anderem mit der fristlosen Entlassung von Direktor Paul Knecht im Februar 2009.
Rechtlich gilt es zu berücksichtigen, dass die Ernennung und die Abberufung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen gemäss Artikel 20 der Statuten der SZB AG alleinige Aufgabe des Verwaltungsrates ist. Diese Aufgabe ist gemäss Artikel 716a des Obligationenrechts nichtübertragbar und kann nicht entzogen werden.
Im März 2009 wurde durch das zuständige Untersuchungsrichteramt von Amtes wegen ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Diese Voruntersuchung ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor erinnert an den Grundsatz der Unschuldsvermutung und verzichtet auf Grund des Prinzips der Gewaltentrennung auf jegliche Intervention oder Stellungnahme bis zum erfolgten Abschluss dieses Verfahrens.
Paul Knecht bat auch Regierungspräsident Philippe Perrenoud, als Gesundheits- und Fürsorgedirektor in diesem Konflikt zu vermitteln. Auf Grund seiner Funktion als Aufsichtsbehörde und Vertreter des Hauptaktionärs fehlt dem Gesundheits- und Fürsorgedirektor jedoch die erforderliche Allparteilichkeit für eine allfällige Mediation. Daher hat Regierungsrat Philippe Perrenoud Paul Knecht in einem Brief am 18. März 2009 mitgeteilt, dass er auf seinen Vorschlag nicht eintreten könne.
Weil der ehemalige Direktor seine Entlassung angefochten hat, sollte ein Gerichtüber die Massnahmen, die der Verwaltungsrat ergriffen hat, befinden. In diesem Zusammenhang scheiterte Ende August 2009 eine Aussöhnungsverhandlung vor dem Bieler Zivilrichter zwischen Paul Knecht und den Vertretern des Verwaltungsrats der SZB AG. Danach liess der ehemalige Direktor die Frist von sechs Monaten, in der er beim Handelsgericht Klage einreichen konnte, ungenutzt verstreichen. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) sieht sich in Anbetracht der wahrscheinlich anstehenden Zivilverfahren nicht in der Lage, die Rechtsmässigkeit der Entlassung des Direktors der SZB AG abschliessend zu beurteilen.
Seit Februar 2009 hat sich der Gesundheits- und Fürsorgedirektor mehrmals persönlich durch den Verwaltungsratüber den Sachverhalt und die laufenden Verfahren informieren lassen. Dabei hat er festgestellt, dass die Austragung des Rechtsstreits in derÖffentlichkeit zwar dem Ansehen des Spitals schadet, das Vertrauen der Bevölkerung belastet und die Ausrichtung der täglichen Arbeit auf die Bedürfnisse der Patienten erschwert. Gleichzeitig ist er aber zurÜberzeugung gekommen, dass der vorbildliche Einsatz des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Gesamtpersonals sichergestellt haben, dass der Spitalbetrieb nicht in geringster Art beeinträchtigt und die Qualität der Pflege nie gefährdet wurde. Dies wird auch durch das gute Geschäftsergebnis 2009 bestätigt.
Anhand von verschiedenen Gesprächen in den letzten drei Monaten hat der Gesundheits- und Fürsorgedirektor wachsende Schwierigkeiten und Spannungen im derzeitigen Verwaltungsrat der SZB AG festgestellt. Deshalb hat der Regierungsrat am 26. Mai 2010 dem Antrag der GEF zugestimmt, den Verwaltungsrat der SZB AG bei der anstehenden Generalversammlung vorerst nur für sechs Monate wiederzuwählen und eine externeÜberprüfung der Situation im Verwaltungsrat anzuordnen. Somit wird der Regierungsrat Ende Augustüber eine neutrale und qualifizierte Expertise für die Vorbereitung seiner Beschlüsse zum weiteren Vorgehen verfügen.
Entgegen wiederholten Behauptungen von ungenügend informierten Personen war es nie die Absicht des Regierungsrates, die Unternehmung PricewaterhouseCoopers (PwC) mit diesem Gutachten zu beauftragen. Die Selektion einer qualifizierten und unabhängigen Firma ist am Laufen, und dieÖffentlichkeit wird nach erteiltem Auftrag orientiert.
Hingegen hat der Regierungsrat am 26. Mai 2010 entschieden, im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen im Gesundheitswesen, insbesondere die Einführung der neuen Spitalfinanzierung per Januar 2012, die PwC zu beauftragen, die in der Eigentümerstrategie des Regierungsrates festgelegte Organisations- und Entscheidstruktur für die regionalen Spitalzentren (RSZ) zu untersuchen und allfällige Verbesserungsmöglichkeiten vorzuschlagen (vgl. Medienmitteilung vom 31. Mai 2010). DieseÜberprüfung hängt in keiner Art und Weise mit dem bedauerlichen Konflikt zwischen alt Direktor Paul Knecht und der SZB AG zusammen.
Seinerseits hat alt Direktor Paul Knecht dem Regierungsrat in einem Brief vom 10. Mai 2010 seine Sicht der Dinge dargelegt. Der Regierungsrat hat von dessen Inhalt Kenntnis genommen und wird seine Antwort Paul Knecht noch im laufenden Monat zukommen lassen.
Schliesslich wurden zum Spitalzentrum Biel am 1. Juni 2010 zwei dringliche Vorstösse im Grossen Rat eingereicht– I 081/2010 Blank, Aarberg (SVP) und Moser, Biel (FDP) sowie M 080/2010 Blank, Aarberg (SVP) und Moser, Biel (FDP). Die beiden Vorstösse werden in der Septembersession des Grossen Rates beantwortet.
Sowohl Regierungspräsident Philippe Perrenoud als auch der Regierungsrat haben ein grosses Interesse daran und setzen sich dafür ein, dass die offenen Rechtsfragen und die bestehenden Probleme rund um die SZB AG bald geklärt bzw. gelöst werden. Eine gewisse Zurückhaltung in politischer und kommunikativer Hinsicht hätte sicher einen Beitrag zur Lösungsfindung in einem konstruktiven Klima geleistet. Regierungspräsident Philippe Perrenoud ist es ein Anliegen, sich beim Personal des Spitalzentrums Biel für sein ungebrochenes Engagement zugunsten der Patientinnen und Patienten in einem solch schwierig gewordenen Umfeld zu bedanken.